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| Verhalten nach einem Brand |
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| Ein Brand in Ihrer Wohnung/ Ihrem Haus konnte gelöscht werden.
Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte und verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten,
Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmiert sind. |
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| Gefährdungseinschätzung |
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Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der
Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und deren Einrichtungen verteilt.
Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung.
Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel stark an Ruß gebunden, so dass eine Aufnahme über die Haut bei
einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann.
Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten.
Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollte man - schon um sich vor
ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen einige wichtige Dinge beachten.
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| Erstmaßnahmen |
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· Betreten der Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung
· dafür sorgen, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden
· keinen Staub aufgewirbeln
· rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folie abdecken
· im Übergangsbereich vor die nicht betroffenen Bereiche nasse Tücher zum Abtreten der Schuhe auslegen
· bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst wieder in Betrieb genommen
werden, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt wurden |
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| Reinigung und Sanierung |
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· Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind, können ohne Einhaltung
besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden
· Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen von
Fachfirmen, aber auch von Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden
· Ebenso wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus
Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können und kein Staub aufgewirbelt wird
· Maßnahmen bei erhöhter Schadstoffbelastung:
- für Reinigungsarbeiten: Einmalanzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff tragen
- für Staubarbeiten: textile Atemschutzhalbmasken
mit Schutzklasse P3 überziehen
- für Nassarbeiten: Schutzhandschuhe aus einer Leder- Textilkombination oder Gummihandschuhe tragen
· Handschuhe und Einmalanzüge verbleiben im Schadensbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand
dies zulässt
· Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen
· Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit
Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen
· Nach dem Verlassen des Schadensbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen
· Während der Reinigungsarbeiten dürfen keine Speisen oder Getränke eingenommen werden.
· bei stark erhöhter Schadstoffbelastung muss ein Sachverständiger eine Schadstoffuntersuchung vornehmen, dazu wendet
man sich an die Feuerwehrleitstelle oder an das Gewerbeaufsichtsamt
· für die Sanierung der Brandschäden muss eine spezielle Firma beauftragt werden, die über die notwendigen
Fachkenntnisse und Geräte verfügt
· ihre Versicherung hilft Ihnen gern weiter. |
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| Entsorgung |
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· Schon nach den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch
entsorgungspflichtige Körperschaften oder „Dritte“ leichter verwertet bzw. entsorgt werden können.
· Arznei- und Lebensmittel vernichten, die offen gelagert wurden und deren Verpackung beschädigt ist
· erkennbare Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmten Wertstoffhöfen
abgegeben werden
· für sichtbare verbrannte bzw. verschwelte größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende
Materialien wird der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt |
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| Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen
Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können! |
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| Kontakt: info@feuerwehr-langenstein.de |
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